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! ! ! AGB´s ! ! !
Eine Version der Pflichtangaben und AGB´s im Pdf-Format finden Sie im Bereich Download
Impressum…
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michael hemmeke
Obergerner Weg 4
83471 Berchtesgaden
Telefon: +49 86 52.6 55 43-04
Telefax: +49 86 52.6 55 43-05
e-Mail: dialog@ideenkraftwerk.com
Internet: www.ideenkraftwerk.com

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Vertragsbedingungen [AGB]…
Das Atelier »michael hemmeke« [nachfolgend »ideenkraftwerk« genannt] - arbeitet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen (AGB):

1. Grafischer Entwurf, Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:
1.1. Unter einem grafischen Entwurf versteht »ideenkraftwerk« ausschließlich die grafische Gestaltung eines PR- oder Werbemittels aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit. Der grafische Entwurf wird präsentiert in Form einer Layoutskizze auf Papier oder mittels eines 1c- oder 4c Ausdrucks auf Papier oder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche.
1.2. Entwürfe auf elektronischen Datenträgern werden von »ideenkraftwerk« nicht ausgehändigt.
1.3. Für »ideenkraftwerk« besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typographische und photographische Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. »ideenkraftwerk« behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Material- und Papierauswahl sind Teil des grafischen Entwurfs. Grundsätzlich beeinhaltet jeder Auftrag maximal zwei Entwicklungsstufen und eine Korrekturstufe.
1.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann »ideenkraftwerk« eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung von »ideenkraftwerk« besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt. Die Arbeiten [Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien] von »ideenkraftwerk« sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.2. Ohne die Zustimmung von »ideenkraftwerk« dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werkes - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt »ideenkraftwerk« , eine Vertragsstrafe in der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
2.3. Die Werke von »ideenkraftwerk« dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und -zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.4. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen u. verauslagten Fremdkosten.
2.5. Wiederholungsnutzen [z.B. Nachauflage] oder Mehrfachnutzungen [z.B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder andere Länder] sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von »ideenkraftwerk«.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von »ideenkraftwerk«. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht »ideenkraftwerk« ein Auskunftsanspruch zu.

3. Vergütung
3.1. Der Entwurf [Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien] und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet »ideenkraftwerk« dennoch die Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit, haben keinen Einfluß auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
3.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit (siehe 1.3).
3.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Firma »Ideenkraftwerk« hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 50% nach Lieferung. Befindet sich der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so ist »ideenkraftwerk« berechtigt, die Arbeiten bis zum Eingang der Zahlungen des Auftraggebers/Kunden einzustellen. Eventuell vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich dann entsprechend.
3.4. Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart - bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in EURO zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann »ideenkraftwerk« Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
3.5. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann »ideenkraftwerk« entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
3.6. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde mit EURO 98,00 netto abgerechnet. Entstehen durch Zusatzleistungen von »ideenkraftwerk« Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, wird zusätzlich eine Nutzungsvergütung lt. aktuellem Vergütungstarifvertrag SDSt/AGD in Rechnung gestellt. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer registriert.
3.7. Die Arbeitszeit wird in „10er“-Zeiteinheiten erfaßt [6 Minuten = 0,1 Std.]. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 30 Minuten [0,5 Std.]. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in EURO zu entrichten sind.

4. Material- und Organisationskosten
4.1. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation des Entwurfs entstehende Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.
4.2. »ideenkraftwerk« ist berechtigt, für jeden Auftrag eine Pauschale für grafisches Kleinmaterial in Höhe von EURO 35,- zu berechnen. Nach Anfall werden pro Einheit berechnet: für einen Postausgang EURO 3,- | Laserausdruck s/w DIN A4 EURO 2,- | Laserausdruck s/w DIN A3 EURO 4,- | einseitiger farbverbindlicher Proof DIN A4 EURO 25,- | einseitiger farbverbindlicher Proof DIN A3 EURO 45,- | einseitiger Farbdruck DIN A4 Euro 4,- | einseitiger Farbdruck DIN A3 Euro 10,- | für einen Rohscan bis 10 MB EURO 27,50,- | für einen Rohscan bis 20 MB EURO 50,- | für das Brennen einer CD-Rom bis 650 MB EURO 15,- | für das Brennen einer DVD-Rom bis 4,5 GB EURO 35,- | für das Brennen einer DVD-Rom bis 8,7 GB EURO 50,- | für Fahrten über Land mit eigenem PKW EURO 1,- pro Kilometer | für eine Fahrt oder einen Kurier Innerorts EURO 20,-. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer. Material, dass in Punkt 4.2 nicht verifiziert ist, und umfangreiche Reisekosten werden zum Einkaufspreis plus 20% Service-Fee dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


5. Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung Die Umarbeitung - Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photos, die Umarbeitung - Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von »ideenkraftwerk« hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design SDST/AGD abgerechnet.

6. Fremdkosten
6.1. Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen [z.B. Kosten für Lithofilme eines Belichtungsstudios], die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie können von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet werden. Findet die Auftragsabwicklung von Fremdleistungen über »ideenkraftwerk« statt, so wird ein Service-Fee von mindestens 16% und maimal 25% auf die jeweilige Rechnungssumme aufgeschlagen.
6.2. »ideenkraftwerk« ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma »ideenkraftwerk« entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.3. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt »ideenkraftwerk« nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
6.4. Soweit »ideenkraftwerk« auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber »ideenkraftwerk« von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
6.5. Fremdkosten, die »ideenkraftwerk« auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber plus einer Service-Fee in Höhe von 16% in Rechnung gestellt und sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.

7. Korrekturabzug 7.1. Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen. Ersatzweise gilt die Freigabe auf elektronischem Weg [per e-Mail], wenn der Kunde zur Korrektur einen Bildschrimproof, z.B. als Pdf erhalten hat. 7.2. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug und widerspricht diesem nicht, so betrachtet »ideenkraftwerk« nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturabzuges die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.

8. Produktionsüberwachung
8.1. Die Produktion wird von »ideenkraftwerk« nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist »ideenkraftwerk« ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
8.2. Übernimmt »ideenkraftwerk« die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei »ideenkraftwerk« von der Haftung frei.
8.3. »ideenkraftwerk« kann Personen oder Drittfirmen [z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckerein, Belichtungsstudios] - die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für »ideenkraftwerk« deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind

9. Lieferung
9.1. Terminangaben sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, unverbindlich und stellen nur einen annähernden Leistungszeitraum dar. Verzögert sich eine Leistung von »ideenkraftwerk« über den schriftlich zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist von zumindest drei Wochen geltend gemacht werden. Kommt »ideenkraftwerk« ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich zu handeln mit der Lieferung in Verzug oder tritt Unmöglichkeit ein, so ist ein Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer oder unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wenn die Leistung unzumutbar wird, ist »ideenkraftwerk« berechtigt, vom Auftrag / Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht.

10. Haftung
10.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von »ideenkraftwerk« nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
10.2. Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. Für formale und inhaltliche Fehler [z.B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten] haftet »ideenkraftwerk« nicht
10.3. Soweit »ideenkraftwerk« auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet »ideenkraftwerk« nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringer. In diesen Fällen tritt »ideenkraftwerk« nur als Vermittler auf.
10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an »ideenkraftwerk«, stellt er »ideenkraftwerk« von der Haftung frei.
10.5. »ideenkraftwerk« überlassene Vorlagen [z.B. Texte, Fotos, Muster] werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber »ideenkraftwerk« von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.6. Sofern »ideenkraftwerk« selbst Auftraggeber von Subunternehmen ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehende Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Firma »ideenkraftwerk« zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

11. Gewährleistung
11.1. »ideenkraftwerk« verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
11.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Firma »ideenkraftwerk« geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
11.3. Gewährleistungsansprüche erlöschen bei nicht rechtzeitiger Anzeige von offensichtlichen Mängeln, es sei denn, »ideenkraftwerk« hat den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, es liegt ein Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) vor oder es handelt sich um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
11.4. Erklärt der Auftraggeber die Wandlung, berechnet sich der Wert der zwischenzeitlich gezogenen Nutzungen aus dem Gebrauch, den er für »ideenkraftwerk« bei ordnungsgemäßer Erfüllung gehabt hätte. Der Wert ist der Teil der Gegenleistung, der dem Verhältnis von tatsächlicher zu einer dreijährigen Benutzungszeit entspricht. Der Nutzungsersatz wird nicht verzinst. Der Auftraggeber gibt alle erhaltenen Unterlagen/Dateien etc. zurück und löscht sämtliche Kopien. Dies weißt er der Firma »ideenkraftwerk« durch eine schriftliche Bestätigung, die an Eides statt versichert werden muss, nach. Die Gewährleistungspflicht von der Firma »ideenkraftwerk« beschränkt sich auf Nachbesserung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die Verletzung einer Kardinalpflicht oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch »ideenkraftwerk« zurückzuführen. Auch im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist ein Anspruch auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden vertragsuntypisch und kaum vorhersehbar war. Beweist »ideenkraftwerk«, dass der vom Auftraggeber gerügte Mangel nicht vorlag, kann »ideenkraftwerk« die als Gewährleistung erbrachten Leistungen nach ihren Vergütungssätzen abrechnen. »ideenkraftwerk« kann die Nachbesserung verweigern, wenn der hierfür erforderliche Aufwand in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht.
11.5. Bei Internetauftritten erlischt die Gewährleistung sofort, wenn der Kunde selbst oder ein anderes beauftragtes Unternehmen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von »ideenkraftwerk«, Änderungen an den bereitgestellten Internet-Seiten vornehmen.
11.6. Wird »ideenkraftwerk« z.B. bei einer Domainbeschaffung als Vermittler tätig, übernimmt sie keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

12. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
12.1. An Entwürfen von »ideenkraftwerk« werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
12.2. Die Originale [Druckvorlagen, Reinzeichnungen, Negative] sind nach angemessener Frist unbeschädigt an »ideenkraftwerk« zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

13. Digitale Daten
13.1. »ideenkraftwerk« ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
13.2. Hat »ideenkraftwerk« dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Firma »ideenkraftwerk« geändert werden.
13.4. Alle Datenträger/ Disketten werden von der Firma »ideenkraftwerk« vor Übergabe an den Kunden sorgfältig mit aktuellen Virenscannern überprüft. »ideenkraftwerk« übernimmt jedoch keinerlei Haftung für etwaigen Virenbefall oder Datenverlust des Rechners beim Kunden durch Viren/ Trojaner aus dem Internet oder von Fremddatenträgern. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

14. Kennzeichnung | Belegexemplare
14.1. »ideenkraftwerk« behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben [Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail] an seinen Arbeiten anzubringen.
14.2. Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren sind von den vervielfältigten Werken von »ideenkraftwerk« mindestens zehn ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.

15. Schlussbestimmungen | Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
15.1. Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Auftraggeber der schriftlichen Einwilligung der Firma »ideenkraftwerk«.
15.2. Eine Aufrechnung gegen die Gegenleistung kann der Auftraggeber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.
15.3. Alle Vereinbarungen sowie Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
15.4. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma die »ideenkraftwerk«, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. »ideenkraftwerk« ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
15.5. Es gilt deutsches Recht und deutsche Sprache.

Berchtesgadener Land, den 01.02.2016
Diese AGB gelten ab dem 01. Februar 2016 und ersetzen alle früheren AGB
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© 2018 ideenkraftwerk.com | michael hemmeke freut sich auf ihre Nachricht!

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